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Räumungsklage abwenden

Abwenden einer Räumungsklage. Wir helfen Ihnen sofort!

Ihnen droht eine Räumungsklage, nachdem Ihnen der Mietvertrag gekündigt wurde? Wir helfen Ihnen bei der Abwehr der Klage und vertreten Sie vor Gericht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht analysieren wir mit Ihnen die Chancen vor Gericht und entwickeln eine individuelle Strategie. Da im Gerichtsverfahren mit Zustellung der Klage strenge Fristen laufen, kontaktieren Sie uns umgehend und wir helfen Ihnen beim Abwehren der Räumungsklage.

Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Kündigung eingehalten worden sind. Zugleich ist zu klären, ob überhaupt ein Kündigungsgrund vorlag oder ob ein solcher noch im Nachhinein „beseitigt“ werden kann. Dies gilt zum Beispiel für die fristlose Kündigung bei vollständigen Ausgleich von Mietrückständen, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Jeder Fall ist individuell. Damit Sie Ihr Mietverhältnis fortsetzen können oder zumindest mehr Zeit für einen geregelten Umzug haben, helfen wir Ihnen, die Kündigung bzw. Räumungsklage abzuwenden.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht

Wenn Ihnen eine Räumungsklage bevorsteht oder Sie bereits eine Räumungsklage erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bevor wir Ihnen für das weitere Vorgehen eine Empfehlung geben, sichten wir die Unterlagen und prüfen Ihre Erfolgschancen.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Einige der Fragen, die vorab geklärt werden müssen

  • Liegt ein Zahlungsverzug zweifelsfrei vor?
  • Wäre der Vermieter zu einer Abmahnung verpflichtet gewesen, bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde?
  • Gibt es Widerspruchsfristen, die Sie als Mieter beachten müssen?
  • Ist eine eventuelle Kündigung wegen Eigenbedarf rechtens?

Ablauf einer Räumungsklage

  • Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.
  • Mieter zieht nicht aus oder widerspricht der Kündigung.
  • Nachfristsetzung des Vermieters durch ein neues Schreiben.
  • Einreichung einer Räumungsklage bei Gericht, wenn der Mieter in der Wohnung bleibt.
  • Vermieter zahlt Gerichtskostenvorschuss nach Einreichen der Klageschrift.
  • Das Gericht schickt dem Mieter eine Räumungsklage, auf die der Mieter möglichst schnell reagieren sollte. Wenn nicht, kommt es zur Beantragung eines Versäumnisurteils durch den Anwalt des Vermieters. Dies führt meistens zu einem schnellen Räumungstitel.
  • Reagiert der Mieter auf die Klage und wehrt sich, kommt es zu einem Termin für eine Verhandlung vor Gericht.
  • Das Gericht setzt in einem Urteil fest, ob der Mieter weiter in dem Objekt wohnen darf oder die Klage nach Ablauf von vier Wochen rechtskräftig und vollstreckbar wird und der Mieter ausziehen muss.
  • Entscheidet das Gericht zugunsten des Vermieters, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, die Räumung durchzuführen.
  • Der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest.
  • Bleibt der Mieter trotz Aufforderung in der Wohnung, kann der Gerichtsvollzieher die Sachen des Mieters in einem Container einlagern und die Wohnung zwangsräumen.

Der Räumungsklage wurde stattgegeben - was nun?

Sie bekommen eine Frist zur Räumung, wenn das Gericht einen Räumungstitel vorlegt und zugunsten des Vermieters entscheidet. Damit haben Sie Zeit, sich eine andere Wohnung zu suchen und umzuziehen. Die Kosten, die durch die erfolgreiche Räumungsklage entstehen, werden Ihnen auferlegt. Darum ist es besonders wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf diesem Gebiet gut auskennt und Sie mit guten Argumenten und Beweisen vor Gericht vertritt.

Weitere Informationen zur Räumungsklage

Was zu beachten ist