Ihnen droht eine Räumungsklage, nachdem Ihnen der Mietvertrag gekündigt wurde? Wir helfen Ihnen bei der Abwehr der Klage und vertreten Sie vor Gericht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht analysieren wir mit Ihnen die Chancen vor Gericht und entwickeln eine individuelle Strategie. Da im Gerichtsverfahren mit Zustellung der Klage strenge Fristen laufen, kontaktieren Sie uns umgehend und wir helfen Ihnen beim Abwehren der Räumungsklage.
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Kündigung eingehalten worden sind. Zugleich ist zu klären, ob überhaupt ein Kündigungsgrund vorlag oder ob ein solcher noch im Nachhinein „beseitigt“ werden kann. Dies gilt zum Beispiel für die fristlose Kündigung bei vollständigen Ausgleich von Mietrückständen, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Jeder Fall ist individuell. Damit Sie Ihr Mietverhältnis fortsetzen können oder zumindest mehr Zeit für einen geregelten Umzug haben, helfen wir Ihnen, die Kündigung bzw. Räumungsklage abzuwenden.
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht
Wenn Ihnen eine Räumungsklage bevorsteht oder Sie bereits eine Räumungsklage erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bevor wir Ihnen für das weitere Vorgehen eine Empfehlung geben, sichten wir die Unterlagen und prüfen Ihre Erfolgschancen.
Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch
Sie bekommen eine Frist zur Räumung, wenn das Gericht einen Räumungstitel vorlegt und zugunsten des Vermieters entscheidet. Damit haben Sie Zeit, sich eine andere Wohnung zu suchen und umzuziehen. Die Kosten, die durch die erfolgreiche Räumungsklage entstehen, werden Ihnen auferlegt. Darum ist es besonders wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf diesem Gebiet gut auskennt und Sie mit guten Argumenten und Beweisen vor Gericht vertritt.
Sofern Sie Ihre Bemühungen nachweisen können, üblicherweise sind die Gerichte bereit Ihnen eine längere Friste einzuräumen. Generell muss es eine Ersatzwohnung gebe, bevor geräumt werden kann. Aber oft steht nur eine Notunterkunft zur Verfügung, die mit der jetzigen Wohnung nicht vergleichbar ist.