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Warnung vor vorgeschobenem Eigenbedarf

Eigenbedarf vorzutäuschen kann teuer werden

Der Mieter oder sein Anwalt untersucht in der Regel, ob der Eigenbedarf wirklich besteht oder nur vorgeschoben ist. Es gibt fast immer Indizien und Beweise die belegen, dass kein Eigenbedarf an der Wohnung besteht. Spätestens wenn Sie der Mieter mit den Verdacht konfrontiert, dass Sie den Eigenbedarf nur vorschieben, müssen Sie handeln. Wir helfen Ihnen zu Beweisen, dass Sie tatsächlich die Wohnung des Mieters benötigen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
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  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir helfen beim Vorwurf, dass Eigenbedarf vorgetäuscht wird

Als erfahrene Anwälte wissen wir, wie wir den Vorwurf widerlegen können und setzen uns für Sie ein.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Wichtige Informationen zum vorgetäuschten Eigenbedarf

Was gilt als vorgeschobener Eigenbedarf

Ein Eigenbedarf gilt dann als vorgeschoben, wenn Sie die Kündigung nicht aus den im Schreiben angegebenen Gründen aussprechen.

Beispiele:

  • Die Wohnung soll verkauft werden und Sie hoffen unvermietet einen höhere Preis zu erzielen.
  • Sie wollen die Wohnung weiter vermieten und dabei eine höhere Mieteinnahme erzielen.
  • Anders als behauptet brauchen Sie die Wohnung für gewerbliche Zwecke statt drin zu wohnen.

Achtung wenn der Eigenbedarf wegfällt

Vielleicht gab es ursprünglich Eigenbedarf, aber dieser besteht nicht mehr. Also suchen Sie potentielle Käufer die das Objekt besichtigt oder geben Verkaufsanzeigen auf. Da Sie verpflichtet sind, dem Mieter die Wohnung in diesem Fall zu überlassen, zählt auch das als vorgeschobener Eigenbedarf.

Der Mieter kann rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, da der Eigenbedarf nicht mehr besteht. Das hat schlimmer Folgen für sie als Vermieter.

Konsequenzen bei vorgeschobenem Eigenbedarf

Sie sind schadensersatzpflichtig und haben strafbar gehandelt. Sie müssen dem Mieter den entstandenen Schaden ersetzen.

Als Schaden zählen:

  • Die gesamten Kosten des Umzugs inklusive Kosten für Anzeigen und einen Makler.
  • Wenn der Mieter einen Detektiv eingeschaltet hat, müssen Sie auch dessen Kosten übernehmen.
  • Wenn die Miete neue Wohnung höher ist, müssen Sie in der Regel die Merkosten für 3,5 Jahre übernehmen.
  • Sie haben sich wegen Betruges strafbar gemacht und müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Selbst wenn Sie in gutem Glauben nach dem Wegfall des Grundes für den Eigenbedarfsanspruch handeln, drohen Ihnen die angekündigten Konsequenzen. Sie brauchen daher einen guten Anwalt.