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Eigenbedarfsankündigung

Mit unserer Hilfe Eigenbedarf anmelden

Eigenbedarf besteht, wenn Sie die Immobilie entweder für sich selbst oder für Angehörige benötigen. Als Vermieter machen Sie von Ihrem Grundrecht auf Privateigentum Gebrauch.
Aber Achtung: Das deutsche Mietrecht ist hier eindeutig. Bei einem unbefristeten Mietvertrag und pünktlichen Zahlungseingang ist es schwierig, Mieter aus ihrem Mietverhältnis zu entlassen. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt, der prüft ob ein Anspruch auf Eigenbedarf besteht.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie, wenn Sie Eigenbedarf anmelden wollen

Wir prüfen für Sie ob der Anspruch besteht und ab wann sie frühestens über die Wohnung verfügen können.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Wichtige Informationen für Vermieter zur Eigenbedarfsankündigung

Fehler im Kündigungsschreiben

Manchmal ist die Kündigung nichtig

Wir prüfen gewissenhaft, ob es im Kündigungsschreiben formale Fehler gibt und warnen ausdrücklich davor Eigenbedarf vorzuschieben.

Vorgeschobener Eigenbedarf

Härtefälle zu Gunsten der Mieter

Gründe nicht räumen zu müssen

Sogar wenn es bereits zu eine Räumungsklage kommt, haben Mieter noch viele Möglichkeiten auf eine besondere Härte zu verweisen.

Mögliche Härtefälle

Verhandlung mit dem Mieter

Außergerichtliche Einigung ist möglich

Wir versuchen in Verhandlungen mit dem Mieter eine gütliche Einigung zu treffen. Nur wenn das nicht gelingt klagen wir

Ablauf des Verfahrens

Was Sie bei Eigenbedarf beachten müssen

Als Vermieter dürfen Sie Wohnraum nur unter der Voraussetzung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Sie die Wohnung für einen bestimmten Personenkreis benötigen. Die Gerichte erkennen in der Regel den Anspruch auf Eigenbedarf an, folgendes zutrifft:

  • Sie benötigen die Wohnung für sich selbst.
  • Den Wohnraum beansprucht ein Angehöriger der bis um 3. Grad mit Ihnen Verwandt ist.
  • Verschwägerte haben nur bis zum 2. Grad einen Anspruch.
  • Es soll eine Person einziehen, die für die Pflege naher Angehöriger sorgen muss.

Wenn Sie eine vermieteten Immobilie kaufen gilt üblicherweise eine Sperrfrist von 3 Jahren. Sie können erst nach Ablauf dieser Frist den Mietvertrag für einen Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen. Das gleich gilt nach dem Abschluss eines Mietvetrages.

Wie wir bei Eigenbedarf vorgehen

  • Im ersten Schritt prüfen wir ob es eine Sperrfrist gibt oder ob Sie die Wohnung zum aktuellen Zeitpunkt kündigen dürfen.
  • Jetzt erörtern wir, ob sich die Wohnung des Mieters von der Größe und Lage für die Person eigne, die sie bewohnen soll.
  • Dann besprechen wir mit Ihnen, ob Sie im Besitz einer für den Mieter geeigneten Wohnung sind.
  • Erst nach diesen Vorgesprächen setzen wir eine Eigenbedarfskündigung auf, den den formalen Ansprüchen genügt.

Hinweis: Der Deutsche Mieterbund teilte mit, dass Eigenbedarfskündigungen mittlerweile der häufigste Kündigungsgrund sind. Schätzungen zufolge werden inzwischen pro Jahr bis zu 50.000 Kündigungen ausgesprochen, wobei man davon ausgeht, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt.

Was bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten ist