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Eigenbedarfsankündigung

Mit unserer Hilfe Eigenbedarf anmelden

Eigenbedarf besteht, wenn Sie die Immobilie entweder für sich selbst oder für Angehörige benötigen. Als Vermieter machen Sie von Ihrem Grundrecht auf Privateigentum Gebrauch.
Aber Achtung: Das deutsche Mietrecht ist hier eindeutig. Bei einem unbefristeten Mietvertrag und pünktlichen Zahlungseingang ist es schwierig, Mieter aus ihrem Mietverhältnis zu entlassen. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt, der prüft ob ein Anspruch auf Eigenbedarf besteht.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie, wenn Sie Eigenbedarf anmelden wollen

Wir prüfen für Sie ob der Anspruch besteht und ab wann sie frühestens über die Wohnung verfügen können.

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Fachanwaltskanzlei Bank- & Kapitalmarktrecht HEE Rechtsanwälte Hache Eggert Eickhoff mbB
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Empfehlung
27.01.2025Empfehlung! Die Fachanwaltskanzlei, insbesondere Herrn Eickhoff, kann ich sehr empfehlen. Wurde detailliert und kompetent beraten, fühlte mich anwaltschaftlich beschützt und wurde bis zum erfolgreichen Abschluss motivierend begleitet sowie fachlich, als auch menschlich sehr gut beraten. Alles gut gegangen! Bin sehr glücklich - Danke für alles!
13.12.2024Empfehlung! Herr Eickhoff ist in erster Linie ein sehr netter Mensch, jemand der sich um seine Mandanten kümmert, jemand der seine Erliche Meinung sagt auch wenn sich der Mandant was anderes erhofft, beim Herrn Eickhoff ist das Finanzielle nicht in Erster Linie, selten Heute zutage so Anwalt zu haben. Bin froh das ich ihn kenne, wir hatten in einem Fall ein Erfolgreiches Ergebnis für mich, kann ich nur weiterempfehlen.
02.08.2024Empfehlung! Nach für mich unlösbaren Problemen mit einer Bank in Folge eines von mir nicht verschuldeten Kartenmissbrauchs (Skimming) an einem Geldautomaten im Ausland, fand ich in Rechtsanwalt Eickhoff fachkundige und freundliche Beratung und Hilfe, und die nun fachgerecht geführte Auseinandersetzung mit den Juristen der Bank führte letztlich dazu, dass ich meinen, trotz größter Sorgfalt entstanden Schaden, quasi in letzter Minute noch außergerichtlich, ersetzt bekam. Das hätte ich alleine nie geschafft und ich bin Herrn Eickhoff und seinem Team sehr dankbar.
29.06.2024Empfehlung! Herr Eickhoff hat mich in den Themen Geschäftsführervertrag kompetent und fachlich super beraten. Es war mir eine Freude mit dieser Kanzlei zu arbeiten und würde sie immer weiterempfehlen. Das Preis- Leistungsverhältnis ist top. Vielen Dank

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Wichtige Informationen für Vermieter zur Eigenbedarfsankündigung

Fehler im Kündigungsschreiben

Manchmal ist die Kündigung nichtig

Wir prüfen gewissenhaft, ob es im Kündigungsschreiben formale Fehler gibt
mehr zu formalen Fehlern

Wir warnen auch ausdrücklich einen Eigenbedarf lediglich zu behaupten
Info zum vorgeschobenem Eigenbedarf

Härtefälle zu Gunsten der Mieter

Gründe nicht räumen zu müssen

Wenn der Mieter nicht auszieht hilft nur eine Räumungsklage einzureichen
mehr zur Räumungsklage

Schwierigkeiten, wenn der Mieter eine außerordentliche Härte geltend macht
Hinweis aus mögliche Härtefälle

Verhandlung mit dem Mieter

Außergerichtliche Einigung ist möglich

Eine Option ist, den Mieter auf dem Klageweg zum Auszug zu zwingen
mehr zum Ablauf des Verfahrens

Oft ist es sinnvoller mit ihm über einen baldigen Umzug zu verhandeln
Möglichkeiten zum Verhandlungen nutzen

Was Sie bei Eigenbedarf beachten müssen

Als Vermieter dürfen Sie Wohnraum nur unter der Voraussetzung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn Sie die Wohnung für einen bestimmten Personenkreis benötigen. Die Gerichte erkennen in der Regel den Anspruch auf Eigenbedarf an, folgendes zutrifft:

  • Sie benötigen die Wohnung für sich selbst.
  • Den Wohnraum beansprucht ein Angehöriger der bis um 3. Grad mit Ihnen Verwandt ist.
  • Verschwägerte haben nur bis zum 2. Grad einen Anspruch.
  • Es soll eine Person einziehen, die für die Pflege naher Angehöriger sorgen muss.

Wenn Sie eine vermieteten Immobilie kaufen gilt üblicherweise eine Sperrfrist von 3 Jahren. Sie können erst nach Ablauf dieser Frist den Mietvertrag für einen Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigen. Das gleich gilt nach dem Abschluss eines Mietvetrages.

Wie wir bei Eigenbedarf vorgehen

  • Im ersten Schritt prüfen wir ob es eine Sperrfrist gibt oder ob Sie die Wohnung zum aktuellen Zeitpunkt kündigen dürfen.
  • Jetzt erörtern wir, ob sich die Wohnung des Mieters von der Größe und Lage für die Person eigne, die sie bewohnen soll.
  • Dann besprechen wir mit Ihnen, ob Sie im Besitz einer für den Mieter geeigneten Wohnung sind.
  • Erst nach diesen Vorgesprächen setzen wir eine Eigenbedarfskündigung auf, den den formalen Ansprüchen genügt.

Hinweis: Der Deutsche Mieterbund teilte mit, dass Eigenbedarfskündigungen mittlerweile der häufigste Kündigungsgrund sind. Schätzungen zufolge werden inzwischen pro Jahr bis zu 50.000 Kündigungen ausgesprochen, wobei man davon ausgeht, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt.

Was bei einer Eigenbedarfskündigung zu beachten ist