Sie ziehen um oder haben vor, Ihren Wohnungs- bzw. Gewerbemietvertrag zu kündigen, wissen aber nicht genau, was Sie hierbei beachten müssen? Kein Problem, lassen Sie sich beraten! Wir kennen uns auf diesem Gebiet des Mietrechts bestens aus und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, um eine Kündigung schnellstmöglich durchzusetzen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt, die Sie bei der Kündigung Ihres Mietverhältnisses beachten sollten.
Außerordentliche und fristlose Kündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist, auch “außerordentliche bzw. fristlose Kündigung” genannt, vorzeitig beenden. Notwendig ist hierzu allerdings das Vorliegen eines triftigen Grundes. Wer durch eine fristlose Kündigung den Mietvertrag aufheben will, für den muss das bestehende Mietverhältnis unzumutbar sein.
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Sie sehen also, dass man bei der Kündigung eines Mietvertrages nicht nur Fehler, sondern sich bei richtigem Vorgehen auch einige Vorteile zu Nutze machen kann. Welches Vorgehen in Ihrem konkreten Fall das richtige ist, prüfen wir gerne gemeinsam in einem Erstgespräch.
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Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Mieters können bspw. schwerwiegende Mängel am Mietobjekt sein, die zu einer Gefährdung der Gesundheit der Mieter führen, z. B.:
Hier sollte darauf geachtet werden, ein entsprechendes Gutachten einzuholen und dem Vermieter eine Frist zu setzen, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
Liegt jedoch bspw. seit Jahren ein Schimmelbefall vor, der bisher geduldet wurde, ist dies i. d. R. kein gültiger Grund für eine fristlose Kündigung. Wie bei allen fristlosen Kündigungen, muss diese bzw. die Abmahnung sofort nach Feststellung der „unzumutbaren Mängel“ erfolgen, da ansonsten ein Zweifel an der „Dringlichkeit“ besteht.
Andere Gründe für eine fristlose Kündigung können bspw. persönliche Beleidigungen oder bewusster Betrug seitens des Vermieters sein.
Je nach Härte des Kündigungsgrundes kann u. U. Schadenersatz gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Hierzu zählen z. B. Kosten für Umzug, Maklerprovision oder Renovierung.
Häufige Fehler von Mietern bei der Kündigung ihres Mietvertrags
Sollte Ihnen ein angeblich nicht ordentlich kündbarer Mietvertrag vorliegen bzw. steht in Ihrem Mietvertrag eine Kündigungsausschlussklausel, dann lassen Sie sich nicht entmutigen! Oftmals ist eine Kündigung dennoch möglich, da Formfehler oder ein nicht-einhalten der Schriftform zur Unwirksamkeit der Befristung bzw. des Kündigungsausschlusses führen. Ob dies für Ihren Fall zutrifft, prüfen wir gerne für Sie.