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Härtefälle, der Mieter zieht nicht aus

Liegt wirklich ein Härtefall vor?

Als Anwalt helfen wir, ein Härtefallverfahren vor Gericht zu führen. Sie brauchen einen guten Anwalt, denn ähnlich wie Vermieter einen Eigenbedarf manchmal nur vortäuschen können Mieter einen Härtefall darlegen, den es nicht gibt.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir helfen Vermietern einen Härtefall zu wiederlegen

Als erfahrene Anwälte wissen wir, welche besonderen Situationen die Gerichte akzeptieren. Wir unterstützen Sie dabei eine besondere Härte genau zu untersuchen.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Wichtige Informationen zu Härtefällen

Beispiele für einen Härtefall

  • Alter, Krankheit oder Behinderung: Ältere Mieter oder solche mit chronischen Erkrankungen haben in der Regel bessere Chancen, die Wohnung trotz Kündigung zu behalten. Hier ist zu prüfen, ob eine Heimunterbringung für alle beteiligten eine bessere Lösung ist.
  • Schwangerschaft oder Familienbindung: Für Familien mit kleinen Kindern kann ein Umzug eine besondere Härte sein. Die Lösung ist oft eine geeignete Ersatzwohnung zu finden.
  • Bevorstehendes Examen: Es kann als Härte gewertet werden, wenn der Mieter sich auf eine Prüfung vorbereitet oder er kurz vor einem Examen steht. Diese Härte ist ein geringes Problem, denn nach dem Examen liegt sie nicht mehr vor.

Wie Gerichte Härtefälle beurteilen

Generell wägt das Gericht die Interessen von Mieter und Vermieter ab. Bei einem hohen Alter oder einer tödlichen Krankheit des Mieters tendiert es üblicherweise dazu, dass es den Mieter bis zu seinem Ableben in der Wohnung bleiben lässt. Aber es kann die Situation anders beurteilen, wenn eine Unterbringung in einem Heim oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen möglich ist.

Bei den meisten Härtefällen Gerichte lediglich einen Aufschub, denn Ihr Recht als Eigentümer ihr Eigentum nach ihren Wünschen zu nutzen gilt als hohes Rechtsgut. Aber Ihre Mieter hat das Recht auch bei einer Räumungsklage zumindest einen vorübergehenden Aufschub zu erwirken. Als erfahrene Anwälte um Mietrecht sorgen wir dafür, dass Sie so schnell wie möglich über ihre Wohnung verfügen können.