Als Anwalt helfen wir, ein Härtefallverfahren vor Gericht zu führen. Sie brauchen einen guten Anwalt, denn ähnlich wie Vermieter einen Eigenbedarf manchmal nur vortäuschen können Mieter einen Härtefall darlegen, den es nicht gibt.
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir helfen Vermietern einen Härtefall zu wiederlegen
Als erfahrene Anwälte wissen wir, welche besonderen Situationen die Gerichte akzeptieren. Wir unterstützen Sie dabei eine besondere Härte genau zu untersuchen.
Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch
Generell wägt das Gericht die Interessen von Mieter und Vermieter ab. Bei einem hohen Alter oder einer tödlichen Krankheit des Mieters tendiert es üblicherweise dazu, dass es den Mieter bis zu seinem Ableben in der Wohnung bleiben lässt. Aber es kann die Situation anders beurteilen, wenn eine Unterbringung in einem Heim oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen möglich ist.
Bei den meisten Härtefällen Gerichte lediglich einen Aufschub, denn Ihr Recht als Eigentümer ihr Eigentum nach ihren Wünschen zu nutzen gilt als hohes Rechtsgut. Aber Ihre Mieter hat das Recht auch bei einer Räumungsklage zumindest einen vorübergehenden Aufschub zu erwirken. Als erfahrene Anwälte um Mietrecht sorgen wir dafür, dass Sie so schnell wie möglich über ihre Wohnung verfügen können.