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Deckungsanfrage

Wieso wir die Deckungsanfrage übernehmen

Wir stellen immer wieder fest, dass viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben, aber deren Umfang nicht kennen. Nachfragen seitens des Versicherten leiten die Gesellschaften gerne an interne Berater weiter. Sie erfahren von diesen selten etwas über den vollen Leistungsumfang der Versicherung. Nur zu oft bekommen Kunden einen kurzen rechtlichen Rat, statt der Zusage, dass die Gesellschaft die Kosten für den Anwalt übernimmt.

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  • Über 10 Jahre Erfahrung
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  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Mietrecht

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Die Gesellschaften empfehlen gerne eigene Anwälte

Nahezu jede Rechtsschutzversicherung hat Kooperationsverträge mit diversen Anwälten. Sie wählen den rechtlichen Vertreter nicht nach der Fachkompetenz aus. Kriterien für die Auswahl sind ein günstiger Preis und dass der Anwalt auf vielen Rechtsgebieten tätig ist. Die Anwälte sind außerdem gehalten, die Kosten niedrig zu halten, also nach Möglichkeit einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Dies ist nicht unbedingt im Sinne eines rechtssuchenden Mandanten.

Deckungsabfragen nur durch Anwälte?

Da die meisten Verträge zahlreiche Einschränkungen enthalten und Rechtsgebiet sich oft berühren, ist in der Regel eine genaue Schilderung des Falles mit juristischer Einschätzung erforderlich, damit die Versicherung entscheiden kann, ob der Fall versichert ist. In vielen Verträgen ist sogar explizit festgehalten, dass einen Deckungsanfrage ausschließlich durch einen Anwalt zu stellen ist und die Zusage lediglich gegenüber diesem erfolgt.

Was zu beachten ist