Wir stellen immer wieder fest, dass viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben, aber deren Umfang nicht kennen. Nachfragen seitens des Versicherten leiten die Gesellschaften gerne an interne Berater weiter. Sie erfahren von diesen selten etwas über den vollen Leistungsumfang der Versicherung. Nur zu oft bekommen Kunden einen kurzen rechtlichen Rat, statt der Zusage, dass die Gesellschaft die Kosten für den Anwalt übernimmt.
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Nahezu jede Rechtsschutzversicherung hat Kooperationsverträge mit diversen Anwälten. Sie wählen den rechtlichen Vertreter nicht nach der Fachkompetenz aus. Kriterien für die Auswahl sind ein günstiger Preis und dass der Anwalt auf vielen Rechtsgebieten tätig ist. Die Anwälte sind außerdem gehalten, die Kosten niedrig zu halten, also nach Möglichkeit einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Dies ist nicht unbedingt im Sinne eines rechtssuchenden Mandanten.
Da die meisten Verträge zahlreiche Einschränkungen enthalten und Rechtsgebiet sich oft berühren, ist in der Regel eine genaue Schilderung des Falles mit juristischer Einschätzung erforderlich, damit die Versicherung entscheiden kann, ob der Fall versichert ist. In vielen Verträgen ist sogar explizit festgehalten, dass einen Deckungsanfrage ausschließlich durch einen Anwalt zu stellen ist und die Zusage lediglich gegenüber diesem erfolgt.
Üblicherweise können Sie frei entscheiden, von welchem Anwalt sie sich rechtlich vertreten lassen. Abweichungen kann es lediglich geben, wenn Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft beispielsweise bei einem Mieterverein versichert sind.
In den Verträgen ist meist vereinbart, dass eine Erstberatung übernommen wird, selbst wenn die Versicherung das Rechtsgebiet nicht abdeckt. Im Rahmen dieser Beratung werden die Kosten von Deckungsanfragen übernommen.