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Wohnraummietrecht

Wir beraten Mieter und Vermieter im komplizierten Mietrecht über Wohnraum

Als erfahrene Anwälte kennen wir beide Seiten und wissen, dass viele Streitigkeiten allein auf der Unkenntnis des Mietrechts beruhen. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, durch umfassende Beratung für rechtliche Klarheit zu sorgen. Gleichzeitig setzen wir mit unserer gesamten Fachkompetenz berechtigte Interessen von Mietern und Vermietern auch gerichtlich durch.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht

Wir helfen bei Vertragsanbahnung, der Gestaltung von Mietverträgen und allen sich aus Mietverhältnissen ergeben Rechtsstreitigkeiten.

Wir setzen Ihre Interessen In Berlin durch

Wichtige Hinweise zum Wohnraummietrecht

Hilfe für Mieter

Wir helfen Ihr Recht durchzusetzen

Als erfahrene Anwälte wissen wir genau, wie Sie auf eine Kündigung oder eine Modernisierungsankündigung reagieren sollen.

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Tipps für Beide

um einen Rechtsstreit zu vermeiden

Wir wissen, dass Mieter und Vermieter sich oft einigen können, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten genau kennen.

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Hilfe für Vermieter

Wir helfen Ihr Recht durchzusetzen

Als Experten wissen wir, wie Sie eine Kündigung, Räumung oder eine Modernisierungsankündigung sicher durchsetzen können.

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Wohnraum steht unter besonderem rechtlichen Schutz

Im Titel 5 des BGB werden die Rechte und Pflichten von Vermietern festgehalten, der Untertitel 2 ( § 549 – 577a) befasst sich ausschließlich mit Mietverhältnisse über Wohnraum. Der Gesetzgeber regelt in erster Linie die zulässige Höhe der Miete, die Optionen bei Modenisierungsmaßnahmen und schränkt das Recht auf Kündigung des Wohnraums massiv ein.

Der Vermieter darf ausschließlich kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag grob verletzt oder wenn Eigenbedarf vorliegt.

Warum wir bereit sind beide Vertragspartner zu vertreten

Um Missverständnissen vorzubeugen, wir vertreten selbstverständlich ausschließlich die Interessen der Partei die uns das Mandat erteilt. Aber wir sind bereit Mandate von Vermietern und Mietern anzunehmen, sofern es sich nicht um Vertragspartner handelt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Vorstellung “starker Vermieter” und “schwacher Mieter” nicht stimmt. Ein Vermieter, der beispielsweise einen Mietnomaden als Mieter hat, ist eindeutig auf jede Hilfe angewiesen, die er bekommen kann. Auf der anderen Seite gibt es Mieter, die allein weil der Vermieter mehr Geld einnehmen will, Angst um Ihre Wohnung haben.