Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Wie wir Vermietern bei Eigenbedarf helfen

Wir gehen mit System vor

Wir prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist und erwägen alle Optionen wie Sie schnell in den Besitz Ihrer Wohnung gelangen. Neben der Klage besteht immer die Möglichkeit durch harter Verhandlungen den Mieter zum Auszug zu bewegen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Unser Weg bei Eigenbedarfskündigungen

Wir prüfen ob Eigenbedarf besteht und leiten alle Maßnahmen ein, damit Sie die Wohnung schnell nutzen können.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Schritt für Schritt zum Erfolg

1. Prüfung des Eigenbedarfs auf Plausibilität und Beweise

Als Anwalt für Mietrecht prüfen wir, ob die Gründe für die Kündigung nachvollziehbar sind.
Sind die angegebenen Gründe plausibel? Es muss geprüft werden, ob Sie die Wohnung tatsächlich selbst benötigen oder ob es lediglich um finanzielle Vorteile geht

3. Argumente gegen einen möglichen Härtefall zusammenstellen

Wir besprechen mit Ihnen, ob der Umzug für den Mieter möglicherweise dauerhaft oder vorübergehend eine unzumutbare Härte darstellt.

4. Kündigungsschreiben aufsetzen

Wir achten darauf dass die Kündigung fristgerecht erfolg, von den richtigen Personen unterzeichnet und korrekt adressiert wird. Außerdem sorgen wir für eine nachvollziehbare Begründung warum Sie die Wohnung für sich beanspruchen

6. Räumungsklage und gerichtliche Auseinandersetzung

Sollte der Mieter der Kündigung widersprechen oder nicht ausziehen, reichen wir eine Räumungsklage ein.