Mieter sind der Herr über die von Ihnen angemieteten Räume. Der Vermieter darf die Wohnung beispielsweise gegen den Willen des Mieters nicht betreten, es sei denn es ist ein Notfall oder er hat einen berechtigten Anspruch die Mietsache zu besichtigen. Als Mieter sind Sie vor einer möglichen Willkür des Vermieters geschützt. Er muss sich an strenge Regeln halten, egal ob er den Wohnraum kündigen oder die Miete anheben möchte.
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Das Mietrecht engt die sonst übliche Freiheit der Vertragsgestaltung ein. Vermieter dürfen Ihnen weder das Rauchen noch die Haltung von Kleintieren verbieten. Sie müssen sich auch an strenge Regeln im Hinblick auf Umlage der Nebenkosten halten. Ob und wann sie während der Mietzeit renovieren bleibt üblicherweise dem Mieter überlassen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer dazu verpflichtet die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er darf lediglich einen Teil dieser Aufgaben an die Mieter übertragen.
Generell dürfen Vermieter lediglich die Kosten für Wasser, Energie, Heizung, Entsorgung und regelmäßige Pflegemaßnahmen umlegen. Reparaturen sind grundsätzlich vom Vermieter zu bezahlen.
Beispiel: Die Wartung der Heizungsanlage kann auf die Mieter umgelegt werden. Wenn der Monteur dabei auch Reparaturen erledigt, sind diese Kosten nicht umlagefähig. Der Vermieter muss diesen Anteil der Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen.
Leider reagieren viele Mieter falsch, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Sie wollen den Vermieter ärgern und stellen beispielsweise die Mietzahlung ein. Damit verringern sie ihre Chance in der Wohnung zu bleiben zu können.