Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Position des Mieters im Wohnraumrecht

Das Gesetz bietet Mietern umfassenden Schutz

Mieter sind der Herr über die von Ihnen angemieteten Räume. Der Vermieter darf die Wohnung beispielsweise gegen den Willen des Mieters nicht betreten, es sei denn es ist ein Notfall oder er hat einen berechtigten Anspruch die Mietsache zu besichtigen. Als Mieter sind Sie vor einer möglichen Willkür des Vermieters geschützt. Er muss sich an strenge Regeln halten, egal ob er den Wohnraum kündigen oder die Miete anheben möchte.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht

Wir helfen bei Vertragsanbahnung, der Gestaltung von Mietverträgen und allen sich aus Mietverhältnissen ergeben Rechtsstreitigkeiten.

Wir setzen Ihre Interessen In Berlin durch

Wichtige Hinweise zum Wohnraummietrecht

Gestaltung von Verträgen über Wohnräume

Das Mietrecht engt die sonst übliche Freiheit der Vertragsgestaltung ein. Vermieter dürfen Ihnen weder das Rauchen noch die Haltung von Kleintieren verbieten. Sie müssen sich auch an strenge Regeln im Hinblick auf Umlage der Nebenkosten halten. Ob und wann sie während der Mietzeit renovieren bleibt üblicherweise dem Mieter überlassen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer dazu verpflichtet die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er darf lediglich einen Teil dieser Aufgaben an die Mieter übertragen.

Generell dürfen Vermieter lediglich die Kosten für Wasser, Energie, Heizung, Entsorgung und regelmäßige Pflegemaßnahmen umlegen. Reparaturen sind grundsätzlich vom Vermieter zu bezahlen.

Beispiel: Die Wartung der Heizungsanlage kann auf die Mieter umgelegt werden. Wenn der Monteur dabei auch Reparaturen erledigt, sind diese Kosten nicht umlagefähig. Der Vermieter muss diesen Anteil der Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen.

Worüber es häufig zum Streit kommt

Die vier wichtigsten Themen über die sich Mieter und Vermieter häufig nicht einigen können sind:
  • Modernisierungsmaßnahmen: Vermietern ist daran gelegen, die Wohnung auf dem neusten Stand der Technik zu erhalten.
  • Wohnraumkündigung durch den Vermieter: Besonders wenn der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nachkommt, hat es kaum Verständnis, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Aber auch bei einem Zahlungsverzug wollen Mieter oft nicht ausziehen.
  • Wohnraumkündigung durch den Mieter: Für Mieter gelten häufig andere Kündigungsfristen als für den Vermieter, aber auch Mieter dürfen nur in Ausnahmefällen fristlos kündigen.
  • Räumung der Wohnung: Aus Erfahrung wissen wir, dass Mieter oft erst aktiv werden, wenn der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht hat. Wer sich wehrt kann in der Regel noch lange Zeit, manchmal auch bis zum Rest des Lebens, in der Wohnung bleiben.

Was Mieter beachten müssen