Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Modernisierungen durchsetzen

Ankündigung der Modernisierung

Wir beraten Sie als Vermieter hinsichtlich geplanter oder bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen.

Wichtig: Notwendige Reparaturen sind keine Modernisierung
Ihre Mieter müssen Reparaturen immer dulden. Natürlich dürfen Sie die Miete nach Abschluss der Arbeiten nicht erhöhen, da sich der Gebrauchswert der Wohnung nicht nachhaltig steigert.

Diese Maßnahmen sind keine Modernisierung

  1. Installation neuer Sanitäranlagen
  2. Verbesserung der Wärmedämmung durch neue Fenster und Türen
  3. Erneuerung der Heizungs- und Wasserinstallationen

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht

Wie helfen Ihnen, wenn sich die Mieter gegen eine Modernisierung wehren oder Reparaturen verhindern wollen.

Wir setzen Ihre Interessen In Berlin durch

Wichtige Hinweise zur Modernisierungsankündigungen

Rechtliche Grundlagen bei Modernisierungen

  • Die Ankündigung einer Modernisierung ist nach § 555c I 1 BGB form- und fristgebunden. Sie muss schriftlich, spätestens drei Monate vor Modernisierungsbeginn erfolgen.
  • Die Modernisierungsankündigung muss immer Details der Maßnahmen enthalten (Art und Umfang, Beginn, Dauer, Betrag der Mieterhöhung)
  • In der Ankündigung muss ein Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands (§ 555d III BGB) enthalten sein.
  • Wenn Sie eine energetischen Sanierung planen müssen Sie darlegen in welchem Maße die Sanierung zu einer Energieersparnis führt.

Wichtig: Wenn die die Modernisierungsankündigung fehlerhaft ist, muss der Mieter die Renovierung seiner Wohnung unter Umständen nicht dulden und die Mieterhöhung verschiebt sich um zusätzlich sechs Monate nach hinten (§ 559 II 2 BGB).

Hilfe bei einer Modernisierungsankündigung

Wir raten unsere Dienste in Anspruch bei der Formulierung einer Modernisierungsankündigung und der Durchsetzung von Mieterhöhungen in Anspruch zu nehmen. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Berechnung der möglichen Mieterhöhung und setzen uns mit den Mietern auseinander.

Unser Team prüft welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. In der Regel versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Mietern zu erzielen. Sollte es aber erforderlich sein, werden wir Ihre Interessen mit aller Härte vor Gericht durchsetzen.