Wir beraten Sie als Mieter hinsichtlich geplanter oder bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt:
Notwendige Reparaturen sind keine Modernisierungsmaßnahmen und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Miete führen. Laut Gesetz ist eine Modernisierung gegeben, wenn der Gebrauchswert der Wohnung durch die Maßnahme/n nachhaltig gesteigert wird und die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden.
Beispiele hierfür sind:
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Mietrecht
Der Vermieter will gegen Ihren Willen Modernisierungsmaßnahmen durchführen? Wir prüfen Ihren Fall sofort und setzten Ihre Interessen durch!
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Sollten Sie Unterstützung bei einer Modernisierungsankündigung und der Durchsetzung von Mieterhöhungen haben oder eine außerordentliche Kündigung vornehmen wollen, weil die Modernisierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Miete oder die Nutzung des Mietobjekts haben, melden Sie sich zeitnah bei uns, um eventuelle Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.
Wir prüfen ob alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt wurden. In der Regel versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn es erforderlich ist, werden wir auch vor Gericht Ihre Interessen mit aller Härte durchsetzen.