Wir beraten Sie als Vermieter hinsichtlich geplanter oder bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen.
Wichtig: Notwendige Reparaturen sind keine Modernisierung
Ihre Mieter müssen Reparaturen immer dulden. Natürlich dürfen Sie die Miete nach Abschluss der Arbeiten nicht erhöhen, da sich der Gebrauchswert der Wohnung nicht nachhaltig steigert.
Diese Maßnahmen sind keine Modernisierung
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht
Wie helfen Ihnen, wenn sich die Mieter gegen eine Modernisierung wehren oder Reparaturen verhindern wollen.
Wir setzen Ihre Interessen In Berlin durch
Wichtig: Wenn die die Modernisierungsankündigung fehlerhaft ist, muss der Mieter die Renovierung seiner Wohnung unter Umständen nicht dulden und die Mieterhöhung verschiebt sich um zusätzlich sechs Monate nach hinten (§ 559 II 2 BGB).
Wir raten unsere Dienste in Anspruch bei der Formulierung einer Modernisierungsankündigung und der Durchsetzung von Mieterhöhungen in Anspruch zu nehmen. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Berechnung der möglichen Mieterhöhung und setzen uns mit den Mietern auseinander.
Unser Team prüft welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. In der Regel versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Mietern zu erzielen. Sollte es aber erforderlich sein, werden wir Ihre Interessen mit aller Härte vor Gericht durchsetzen.