Formale Fehler im Kündigungsschreiben vermeiden
Kleine Fehler machen Ihre Kündigung unwirksam
Eine Eigenbedarfskündigung muss strengen Anforderungen genügen. Wir raten daher, die Kündigung nicht selbst auszusprechen, sondern uns den im Mietrecht erfahrenen Anwälten die Formulierung des Schreiben zu überlassen. Sollten Sie bereits gekündigt haben prüfen wir ob formale Fehler in Ihrem Kündigungsschreiben die Kündigung unwirksam machen.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Überblick über typische formale Fehler
Beispiele für Fehler im Kündigungsschreiben, die zur Unwirksamkeit führen können:
- Unzureichende Begründung: Die Kündigung müssen Sie detailliert erläutern. Es muss klar sein, für wen und warum Sie die Wohnung benötigen.
- Falsche Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Kündigungsfristen liegen je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten. Ein Verstoß gegen diese Fristen kann zur Unwirksamkeit führen.
- Bezugnahme auf falsche Personen: Eigenbedarf dürfen Sie nur für sich selbst oder enge Angehörige beispielsweise Kinder, Eltern oder Geschwister in Einzelfällen geltend machen.
- Falscher Absender: Sie sind als Vermieter als einziger zur Kündigung berechtigt.* Achtung:* Wenn mehrere Personen als Vertragspartner auftreten, muss die Kündigung von allen ausgesprochen werden.
- Schriftform wird nicht eingehalten: Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden.