Wir beraten Sie als Mieter hinsichtlich geplanter oder bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt:
Notwendige Reparaturen sind keine Modernisierungsmaßnahmen und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Miete führen. Laut Gesetz ist eine Modernisierung gegeben, wenn der Gebrauchswert der Wohnung durch die Maßnahme/n nachhaltig gesteigert wird und die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden.
Beispiele hierfür sind:
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Mietrecht
Der Vermieter will gegen Ihren Willen Modernisierungsmaßnahmen durchführen? Wir prüfen Ihren Fall sofort und setzten Ihre Interessen durch!
Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch
Eine Modernisierung wirkt sich auf das Mietverhältnis aus. Wir prüfen ob eine Mieterhöhungen berechtigt ist oder ob Ihnen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung zusteht. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie die Modernisierung dulden müssen oder ob die Höhe der neuen Miete gerechtfertigt ist.
Wir prüfen alle rechtlichen Aspekte aus dem Blickwinkel des Mieters. Wenn es möglich ist, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Natürlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht mit aller Härte.
Sie müssen Modernisierungsmaßnahmen nur bis zu einem gewissen Grad dulden. Das gilt insbesondere wenn die Energieeffizienz der Wohnung und die Wohnqualität verbessert werden. Dann müssen Sie sich in der Regel mit einer Mieterhöhung abfinden. Aber eine Sanierung, die den ortsüblichen Standard übertrifft, müssen Sie nicht akzeptieren.