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Räumungsklage abwehren

Eine Räumung muss nicht erfolgen

Selbst wenn das Gericht die Kündigung wegen Eigenbedarf für rechtens befindet, müssen Sie nicht unbedingt ausziehen. Der Vermieter kann eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher erst erwirken, wenn er mit einer Räumungsklage Erfolg hatte. Auch bei dieser machen wir für Sie Härtefälle geltend.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir helfen die Räumung zu verhindern

Als erfahrene Anwälte wissen wir, mit welchen Argumenten es möglich ist eine bevorstehende Röumung zu verhindern oder zu verzögern.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Wichtige Informationen zur Räumungsklage

Grundsätzliches zur Räumungsklage

Ihr Vermieter kann die Klage nur dann erfolgversprechend einreichen, wenn er zuvor wirkungsvoll gekündigt hat. Das Gericht geht also davon aus, dass die Kündigung wirksam ist und Sie auf jeden Fall ausziehen müssen. Aber es wögt nochmal die Interessenlage ab und prüft genau, ob Ihnen der Verlust der Wohnung zuzumuten ist.

Beispiel: Sie haben angeführt, dass aufgrund einer Schwangerschaft die Kündigung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte darstellt. Nach der Geburt des Kindes haben Sie Probleme eine geeignet Wohnung zu finden. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat die Kündigung für Wirksam erklärt.

Nun stehen Sie unmittelbar vor der Geburt und eine neue Wohnung haben Sie nicht in Aussicht. Im Rahmen der Räumungsklage können wir beispielsweise erreichen, dass Sie erst nach der Geburt ausziehen müssen, sobald Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben.

Ihre Möglichkeiten bei der Räumungsklage

Wir machen den Härtefall weiter geltend, das Gericht muss neu abwägen. In der Regel ist es möglich durch gerichtliche Auflagen eine verlängerte Räumungsfrist zu erwirken. Sie dürfen beispielsweise bis nach einem bevorstehenden Examen in der Wohnung bleiben.

Sogar die Problematik eine neue Wohnung zu finden fließt in die Entscheidung des Gerichts ein. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz aller Anstrengungen keine Wohnung finden, müssen Sie in der Regel nicht ausziehen. Obdachlosigkeit soll auf jeden Fall verhindert werden, selbst dann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Wohnung hat.

Obwohl es bei der Räumungsklage in der Regel um eine Verlängerung der Frist geht, kann sie auch zu einer dauerhaften Lösung führen. Vielleicht wird eine im Besitz des Vermieters befindliche Ersatzwohnung frei oder der Grund für den Eigenbedarf entfällt.