Wir prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist und erwägen alle Optionen um Ihren Auszug zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. Natürlich schöpfen wir alle Optionen aus. Neben der Klage besteht immer die Möglichkeit durch harter Verhandlungen den Vermieter zum Umdenken uu bewegen.
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Unser Weg bei Eigenbedarfskündigungen
Wir prüfen für Sie sofort die Wirksamkeit der Kündigung des Wohnraums wegen Eigenbedarf und leiten alle Maßnahmen ein, damit Sie die Wohnung behalten können.
Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Wir achten darauf ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist sowie von den richtigen Personen unterzeichnet wurde und ob der Vermieter Sie korrekt adressiert hat. Außerdem kontrollieren wir die Begründung des Vermieters, wieso er die Wohnung für sich beansprucht.
Als Anwalt für Mietrecht prüfen wir, ob die Gründe für die Kündigung nachvollziehbar sind.
Wir besprechen mit Ihnen, ob der Umzug dauerhaft oder vorübergehend eine unzumutbare Härte darstellt. Natürlich helfen wir dabei entsprechende Belege zusammenzustellen.
Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Eigenbedarfskündigung muss der Mieter Widerspruch einlegen. Wir achten auf die Einhaltung der Frist, formulieren den Widerspruch und stellen Belege oder Beweise zusammen um den Widerspruch zu begründen.
Ein wesentlicher Schritt zur Abwehr einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ist die formelle Reaktion auf die Kündigung. Wir erarbeiten eine detaillierte Argumentation um unsere
Sollte der Vermieter trotz des Widerspruchs des Mieters an der Kündigung festhalten, kann es zu einer Räumungsklage kommen. Hier können wir als Anwalt des Mieters die Kündigung im Rahmen der Klage erneut überprüfen lassen. Vor Gericht muss der Vermieter beweisen, dass der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Wir legen alle relevanten Indizien und Beweise vorl, um die Unwirksamkeit der Kündigung nachzuweisen.