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030 856 13 77 20

Wie wir bei Eigenbedarf helfen

Wir gehen mit System gegen die Kündigung vor

Wir prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist und erwägen alle Optionen um Ihren Auszug zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern. Natürlich schöpfen wir alle Optionen aus. Neben der Klage besteht immer die Möglichkeit durch harter Verhandlungen den Vermieter zum Umdenken uu bewegen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Unser Weg bei Eigenbedarfskündigungen

Wir prüfen für Sie sofort die Wirksamkeit der Kündigung des Wohnraums wegen Eigenbedarf und leiten alle Maßnahmen ein, damit Sie die Wohnung behalten können.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Schritt für Schritt zum Erfolg

1. Prüfung der Eigenbedarfskündigung auf formale Fehler

Wir achten darauf ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist sowie von den richtigen Personen unterzeichnet wurde und ob der Vermieter Sie korrekt adressiert hat. Außerdem kontrollieren wir die Begründung des Vermieters, wieso er die Wohnung für sich beansprucht.

2. Prüfung des Eigenbedarfs auf Plausibilität und Beweise

Als Anwalt für Mietrecht prüfen wir, ob die Gründe für die Kündigung nachvollziehbar sind.

3. Argumente für einen Härtefall zusammenstellen

Wir besprechen mit Ihnen, ob der Umzug dauerhaft oder vorübergehend eine unzumutbare Härte darstellt. Natürlich helfen wir dabei entsprechende Belege zusammenzustellen.

4. Nachweise und Widerspruch fristgerecht einreichen

Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Eigenbedarfskündigung muss der Mieter Widerspruch einlegen. Wir achten auf die Einhaltung der Frist, formulieren den Widerspruch und stellen Belege oder Beweise zusammen um den Widerspruch zu begründen.

5. Rechtliche Argumentation bei vorgeschobenem Eigenbedraf

Ein wesentlicher Schritt zur Abwehr einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ist die formelle Reaktion auf die Kündigung. Wir erarbeiten eine detaillierte Argumentation um unsere

6. Räumungsklage und gerichtliche Auseinandersetzung

Sollte der Vermieter trotz des Widerspruchs des Mieters an der Kündigung festhalten, kann es zu einer Räumungsklage kommen. Hier können wir als Anwalt des Mieters die Kündigung im Rahmen der Klage erneut überprüfen lassen. Vor Gericht muss der Vermieter beweisen, dass der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Wir legen alle relevanten Indizien und Beweise vorl, um die Unwirksamkeit der Kündigung nachzuweisen.