Ein Anwalt kann untersuchen, ob der Eigenbedarf wirklich besteht oder nur vorgeschoben ist. Er sammelt Indizien und Beweise die belegen, dass kein Eigenbedarf besteht. Hinweise gibt es unter anderem in Immobilienanzeigen, wenn der Vermieter die Wohnung oder das Haus zum Verkauf anbietet. Wir fordern in solchen Fällen den Vermieter zur Stellungnahme auf. Das reicht oft schon aus, um ihn dazu zu bewegen die Kündigung zurückzunehmen.
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Wir ermitteln, ob Eigenbedarf vorgetäuscht wird
Als erfahrene Anwälte wissen wir, wie wir einen vorgetäuschten Eigenbedarf entlarven können. Fordern Sie unsere Hilfe an.
Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Ein Eigenbedarf gilt dann als vorgeschoben, wenn der Vermieter die Kündigung nicht aus den angegebenen Gründen ausspricht, sondern aus anderen Motiven.
In solchen Fällen kann der Mieter rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, da der Eigenbedarf nicht wirklich besteht.