Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Vorgeschobener Eigenbedarf

Eigenbedarf wird oft nur vorgeschoben

Ein Anwalt kann untersuchen, ob der Eigenbedarf wirklich besteht oder nur vorgeschoben ist. Er sammelt Indizien und Beweise die belegen, dass kein Eigenbedarf besteht. Hinweise gibt es unter anderem in Immobilienanzeigen, wenn der Vermieter die Wohnung oder das Haus zum Verkauf anbietet. Wir fordern in solchen Fällen den Vermieter zur Stellungnahme auf. Das reicht oft schon aus, um ihn dazu zu bewegen die Kündigung zurückzunehmen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir ermitteln, ob Eigenbedarf vorgetäuscht wird

Als erfahrene Anwälte wissen wir, wie wir einen vorgetäuschten Eigenbedarf entlarven können. Fordern Sie unsere Hilfe an.

Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch

Wichtige Informationen zum vorgetäuschten Eigenbedarf

Was als vorgeschobener Eigenbedarf gilt

Ein Eigenbedarf gilt dann als vorgeschoben, wenn der Vermieter die Kündigung nicht aus den angegebenen Gründen ausspricht, sondern aus anderen Motiven.

  • Der Vermieter möchte die Wohnung verkaufen und hofft, den Preis durch den Auszug des Mieters zu steigern.
  • Er beabsichtigt die Wohnung weiterzuvermieten um höhere Mieteinnahmen zu erzielen.
  • Der Vermieter will die Wohnung für gewerbliche Zwecke zu nutzen, statt sie selbst oder für nahe Angehörige zu benötigen.

Hinweise auf vorgeschobenen Eigenbedarf

  • Der Verkauf der Immobilie ist geplant. Es haben beispielsweise schon potentielle Käufer das Objektbesichtigt oder es gibt Verkaufsanzeigen.
  • Der Vermieter plant Luxusrenovierungen um höherer Mieteinnahmen zu erzielen. Er hat beispielsweise schon mit Arbeiten begonnen.
  • Das Objekt wurde anderen Mietern angeboten, die bereit sind eine höhere Miete zu zahlen oder die dem Vermieter sympathischer sind.

In solchen Fällen kann der Mieter rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, da der Eigenbedarf nicht wirklich besteht.