Mieter können sich auf einen Härtefall berufen und gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen. Als Anwalt helfen wir, ein Härtefallverfahren vor Gericht zu führen. In diesem wird abgewogen wird, ob die Interessen des Vermieters oder Ihre Interessen an Mieter überwiegen.
Ihre Experten für Mietrecht:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir helfen Mietern in Härtefällen
Als erfahrene Anwälte wissen wir, welche besonderen Situationen die Gerichte akzeptieren. Wir unterstützen Sie dabei die besondere Härte nachvollziehbar darzustellen.
Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch
Generell wägt das Gericht die Interessen von Mieter und Vermieter ab. Bei einem hohen Alter oder einer tödlichen Krankheit des Mieters tendiert es üblicherweise dazu, dass es den Mieter bis zu seinem Ableben in der Wohnung bleiben lässt. Bei den meisten Härtefällen gewährt es lediglich einen Aufschub, denn das Recht der Eigentümers sein Eigentum nach seinen Wünschen zu nutzen gilt als hohes Rechtsgut.
Sie müssen natürlich nicht sofort Ausziehen, wenn die Frust verstrichen ist, Sie haben in der Regel immer die Möglichkeit im Rahmen eine Räumungsklage zumindest einen vorübergehenden Aufschub zu erwirken. Als erfahrene Anwälte um Mietrecht sorgen wir dafür, dass Sie so lange wie möglich in der Wohnung bleiben können.