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Härtefälle bei Eigenbedarf

Auszug nur wenn er zumutbar ist

Mieter können sich auf einen Härtefall berufen und gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen. Als Anwalt helfen wir, ein Härtefallverfahren vor Gericht zu führen. In diesem wird abgewogen wird, ob die Interessen des Vermieters oder Ihre Interessen an Mieter überwiegen.

Ihre Experten für Mietrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir helfen Mietern in Härtefällen

Als erfahrene Anwälte wissen wir, welche besonderen Situationen die Gerichte akzeptieren. Wir unterstützen Sie dabei die besondere Härte nachvollziehbar darzustellen.

Wir setzen Ihre Interessen in Berlin durch

Wichtige Informationen zu Härtefällen

Beispiele für einen Härtefall

  • Alter, Krankheit oder Behinderung: Ältere Mieter oder solche mit chronischen Erkrankungen haben in der Regel bessere Chancen, die Wohnung trotz Kündigung zu behalten.
  • Schwangerschaft oder Familienbindung: Für Familien mit kleinen Kindern kann ein Umzug eine besondere Härte darstellen.
  • Soziale Bindungen und berufliche Verhältnisse: Wer fest in einem sozialen Netzwerk verwurzelt ist oder berufsbedingt auf die Wohnung angewiesen ist, kann dies als Härtefall anführen.
  • Bevorstehendes Examen: Es kann als Härte gewertet werden, wenn der Mieter sich auf eine Prüfung vorbereitet oder er kurz vor einem Examen steht.

Wie Gerichte Härtefälle beurteilen

Generell wägt das Gericht die Interessen von Mieter und Vermieter ab. Bei einem hohen Alter oder einer tödlichen Krankheit des Mieters tendiert es üblicherweise dazu, dass es den Mieter bis zu seinem Ableben in der Wohnung bleiben lässt. Bei den meisten Härtefällen gewährt es lediglich einen Aufschub, denn das Recht der Eigentümers sein Eigentum nach seinen Wünschen zu nutzen gilt als hohes Rechtsgut.

Sie müssen natürlich nicht sofort Ausziehen, wenn die Frust verstrichen ist, Sie haben in der Regel immer die Möglichkeit im Rahmen eine Räumungsklage zumindest einen vorübergehenden Aufschub zu erwirken. Als erfahrene Anwälte um Mietrecht sorgen wir dafür, dass Sie so lange wie möglich in der Wohnung bleiben können.