Andere Optionen bei Eigenbedarf
Verhandeln statt Klagen
Egal ob echter oder vorgeschobener Eigenbedarf, Ihr Vermieter hat großes Interesse daran über Ihre Wohnung zu verfügen. Er weiß aber auch, dass der Klageweg lang und mühsam ist, daher besteht ein großes Interesse daran sich mit Ihnen über den Auszug zu einigen. Als erfahrene Anwälte, die für ihr Verhandlungsgeschick bekannt sind, helfen wir Ihnen eine für alle Seiten tragbare einvernehmliche Lösung zu finden.
Ihre Experten für Mietrecht:
- Über 10 Jahre Erfahrung
- Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
- Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
- Kompetente Hilfe bei Kündigung und Räumung
- Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Gewerbe- und Wohnungsmietrecht
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir setzen in Berlin Ihre Interessen durch
Mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen
Argumente, die für Sie als Mieter sprechen
- Selbst wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen kann, bewirkt dies nicht, dass Sie sofort ausziehen müssen.
- Er kann Sie erst zum Auszug zwingen, wenn er erfolgreich auf Räumung geklagt hat.
- Es dauert auch ohne Härtefall im Durchschnitt über ein Jahr, bis er über die Wohnung verfügen kann.
- Er muss die Prozesse vorfinanzieren und der Ausgang ist ungewiss.
Was für Sie bei der Verhandlung erreichen können
- Bei Härtefällen wie Schwangerschaft oder einer bevorstehenden Prüfung, ist es sinnvoll mit dem Vermieter über eine angemessene Friste zur Räumung zu verhandeln.
- Ihr Vermieter unterstützt Sie aktiv bei der Suche nach einer Wohnung und Sie versprechen im Gegenzug auszuziehen sobald eine passende Wohnung gefunden wird.
- Wir vereinbaren mit dem Vermieter, dass er Ihnen beim Umzug hilft oder die Kosten übernimmt.
- Auch eine Vereinbarung, dass Sie eine höhere Miete akzeptieren ist möglich oder ihm einen Nebenraum abtreten.