Mittlerweile zählen Eigenbedarfskündigungen zum Kündigungsgrund Nummer eins in Deutschland. Das verwundert wenig, denn der Wohnraum wird knapper und die Mietkosten steigen kontinuierlich an. Vermieter benötigen die Immobilie dann entweder für sich selbst oder für Angehörige und klagen. Das Phänomen lässt sich vor allem in den Ballungsräumen beobachten, wobei sogar mehrjährige Mieter weichen müssen. Viele Vermieter machen von Ihrem Grundrecht auf Privateigentum Gebrauch und verzichten lieber auf die Mieteinnahmen – obwohl diese bei langjährigen Mietern relativ sicher sind.
Das deutsche Mietrecht ist hier eindeutig: Bei einem unbefristeten Mietvertrag und einem pünktlichen Zahlungseingang ist es schwierig, Mieter aus ihrem Mietverhältnis zu entlassen. Millionen Mieter verlassen sich auf jenen Grundsatz und fallen aus allen Wolken, wenn Sie dann plötzlich einen Brief erhalten, in dem steht, dass der Vermieter seine Wohnung nun doch selber nutzen will.
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Der Deutsche Mieterbund teilte mit, dass Eigenbedarfskündigungen mittlerweile der häufigste Kündigungsgrund sind. Dies gilt besonders bei knappem Wohnraum und teuren Mieten. Zudem ist Eigenbedarf einer der wenigen Gründe, aus denen einem Mieter überhaupt gekündigt werden darf, falls er sich an die Vereinbarungen des Mietvertrags hält. Niemand weiß genau, wie hoch die Anzahl der Vermieter ist, die Eigenbedarf anmelden. Der Deutsche Mieterbund kann anhand der Beratungsfälle jedoch klar ablesen, dass die Zahl der Kündigungen auf Eigenbedarf ansteigt.
Immer mehr Wohnungen werden geräumt, um dem einstigen Vermieter Platz zu machen. Schätzungen zufolge werden inzwischen pro Jahr bis zu 50.000 Kündigungen ausgesprochen, wobei man davon ausgeht, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt. Da bezahlbarer Wohnraum kontinuierlich knapper wird, ist eine Eigenbedarfskündigung für viele Mieter ein ernst zu nehmendes Problem – ganz besonders in Ballungszentren und teuren Großstädten. Hier ist es schwierig, eine Alternative für die alte Mietwohnung zu finden.
Die Hürden, die Vermieter nehmen müssen, wenn sie Eigenbedarf anmelden, sind nicht unüberwindbar. Deshalb haben Mieter meistens leider schlechte Chancen, die Wohnung behalten zu können, falls der Vermieter selber einziehen oder seine Immobilie seinen Kindern, Eltern, Enkeln oder Großeltern zur Verfügung stellen will. Neben Verwandten wollen Vermieter häufig auch Haushaltshilfen oder Pflegepersonal in die Eigentumswohnung einziehen lassen. Liegen gute Gründe vor, ist es für Mieter ebenfalls schwierig, weiterhin in ihrer Mietwohnung wohnen zu bleiben.
Problematisch wird es für Mieter auch, wenn der Vermieter in der Wohnung ein Au-Pair für die eigenen Kinder unterbringen möchte. Hierfür liegt ein Gerichtsurteil vor, das zugunsten des Vermieters ausfiel. Lässt sich die Wohnung als Praxis, Kanzlei oder Büro nutzen, darf der Vermieter kündigen, um sie beruflich zu nutzen. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass die berechtigten Interessen von Verwandten auch ein gewichtiger Grund sein können (Az.: VIII ZR 330/11). Dies gilt allerdings nicht, falls in der gekündigten Wohnung ein Archiv eingerichtet werden soll. Das ist laut BGH kein zulässiger Kündigungsgrund.
Auch, wenn Vermieter starke Rechte haben, müssen sie sich an bestimmte Fristen halten. Mieter, die länger als fünf Jahre im Haus leben, genießen einen besonderen Schutz. Ihnen stehen drei Monate zu, um aus der Mietwohnung ausziehen zu können. Bei einer Mietdauer von acht Jahren verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Mieter, die noch länger in der Wohnung wohnen, profitieren von einer Auszugsfrist von neun Monaten. Entscheidet sich ein Vermieter, ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umzuwandeln, greift zunächst eine Kündigungssperre. Nach dem Verkauf dürfen Mieter noch drei Jahre in der Mietwohnung verbleiben. Befindet sich die Wohnung in einem Ballungsraum wie etwa München, in dem akute Wohnungsknappheit herrscht, stehen Mietern noch zehn weitere Jahre zu.